Scroll to top
de en

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachfolgend finden Sie die AGB gültig für die Zusammenarbeit mit Anni Sultany als Sprecherin, welche Sie hier auch als PDF herunterladen können.

1. Geltung und Form

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Sprecher / der Sprecherin und seinen Auftraggebern.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der dem Auftraggeber zuletzt mitgeteilten Fassung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Sprecher / die Sprecherin in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, als der Sprecher ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Rechtserhebliche Erklärungen der Parteien sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit im Sinne dieser AGB schließt Schrift- und Textform (z.B. E-Mail) ein.

2. Vertragsschluss und Zahlungsmodalitäten

(1) Die wechselseitigen Pflichten aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis können durch ergänzende Angebote des Sprechers / der Sprecherin oder in Schriftform getroffene übereinstimmende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien genauer bezeichnet werden.
(2) Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, ist der Sprecher / die Sprecherin lediglich zur Erstellung der vertragsgegenständlichen Sprachaufnahmen verpflichtet. Etwaige Zusatzleistungen (z.B. Änderungen des zu sprechenden Textes, Übersetzungen) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.
(3) Die Nutzungs- und Verwertungsrechte an den erstellten Sprachaufnahmen gehen erst mit vollständiger Bezahlung des gesamten Honorars und sämtlicher Nebenkosten auf den Auftraggeber über.
(4) Für die Höhe der einzelnen Honorare gilt, soweit nicht eine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen wurde, die jeweils aktuelle Preisliste des Sprechers / der Sprecherin. Sofern der Sprecher / die Sprecherin nicht über eine Preisliste verfügt, gelten die marktüblichen Honorare als vereinbart.
(5) Kommt es aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Sprechers/der Sprecherin liegen, nicht zur Durchführung eines Produktionstermins, ist der Sprecher/die Sprecherin berechtigt, einen Betrag in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars, mindestens aber 300,00 € netto, in Rechnung zu stellen, sofern die Absage durch den Auftraggeber nicht mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Produktionstermin erfolgt.
(6) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich Rechnungen des Sprechers / der Sprecherin als zahlbar binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum.

3. Weisungen und Abnahme

(1) Sofern der Auftraggeber dem Sprecher / der Sprecherin nicht rechtzeitig vor dem Beginn der Produktion schriftlich oder während der Produktion Weisungen erteilt, unterliegt die konkrete Ausgestaltung dem freien künstlerischen Ermessen des Sprechers / der Sprecherin.
(2) Rügt der Auftraggeber etwaige von dem Sprecher / von der Sprecherin zu vertretende Mängel (z.B. Aussprachefehler oder Versprecher) nicht binnen 7 Tagen nach Beendigung der Sprachaufnahmen, gilt die Leistung des Sprechers / der Sprecherin als mängelfrei abgenommen. Die Produktion gilt als mängelfrei abgenommen, wenn eine Sprachaufnahme durch den Auftraggeber oder durch eine von ihm beauftragte Person abgenommen wurde. Sofern der Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Person während der Produktion physisch oder virtuell anwesend ist, gilt die Produktion nach Beendigung ebenfalls als vertragsgemäß abgenommen.
(3) Wünscht der Auftraggeber Änderungen, die keine Mängelbeseitigung darstellen, bedarf dies einer gesonderten Beauftragung des Sprechers / der Sprecherin, die gesondert zu vergüten ist.

4. Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass dem Sprecher/der Sprecherin alle für die Ausführung der Produktion erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und kommt es aus diesem Grund zu Verzögerungen oder Mängeln (z.B. falsch ausgesprochene Markennamen o.ä.) bei der Produktion, hat der Sprecher/die Sprecherin hierfür nicht zu haften.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Sprecher / der Sprecherin vor der ersten Ausstrahlung bzw. Nutzung mitzuteilen, wann eine Sprachaufnahme, ein Layout und/oder ein Spot, sei es im Original oder in abgeänderter Form, gesendet bzw. genutzt wird. Sollte der Auftraggeber diese Informationen in begründeten Ausnahmefällen nicht rechtzeitig geben können, muss er diese dem Sprecher / der Sprecherin in jedem Fall spätestens binnen 10 Tagen nach der Erstausstrahlung nachreichen. Kommt der Auftraggeber dieser Informationspflicht nicht nach, so kann der Sprecher / die Sprecherin 10 % Zinsen p. a. aus dem Rechnungsbetrag für die Zeitspanne verlangen, die zwischen dem Zeitpunkt, an dem die Informationen fällig war und dem Tag, an dem der Sprecher / die Sprecherin von der Ausstrahlung bzw. Nutzung erfährt, vergangen ist.
(3) Im Falle eines Verstoßes gegen die Informationspflicht oder bei Verwendung oder Verbreitung einer Sprachaufnahme, eines Layouts oder Spots entgegen der Vereinbarung, z. B. über den vereinbarten Zeitraum, Bereich und/oder das vereinbarte Medium hinaus, verpflichtet sich der Auftraggeber – unbeschadet der Verpflichtung zur Zahlung des entsprechenden Verwertungshonorars – für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Annahme des Fortsetzungszusammenhangs, eine Vertragsstrafe in Höhe des 4-fachen Verwertungshonorars an den Sprecher / die Sprecherin zu zahlen. In gleichem Maße haftet der Auftraggeber für Verstöße, die von auf seine Veranlassung an der Produktion beteiligten Dritten verursacht werden.

5. Nutzungsrechte

(1) Die Nutzung der Darstellung bzw. der Stimme, ihrer Modulation, Klangfarbe, der damit verbundenen Gestik sowie aller vergleichbaren Merkmale des Sprechers / der Sprecherin ist ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck und die konkrete Produktion gestattet. Die Verwendung der Darstellung bzw. der Stimme sowie aller ihrer Merkmale zur Einspeisung (einschließlich dem Text- und Data-Mining), Archivieren, zum Training, zur Simulation oder für sonstige Aktivitäten im Rahmen von Künstlicher Intelligenz (KI), maschinellem Lernen, Robotik, Computerspielen oder jeder anderen Methodik, die darauf abzielt, die Stimme zu nutzen oder zu verändern (einschließlich dem Klonen der Stimme), ist ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht gestattet.
(2) Der Auftraggeber erwirbt, sofern nichts anderes vereinbart wird, die einfachen Nutzungsrechte zum vertraglich vereinbarten Zweck. Die Übertragung darüberhinausgehender Nutzungsrechte (z.B. für andere Nutzungen, räumlich, sachlich oder zeitlich uneingeschränkte oder ausschließliche Nutzungsrechte) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten.
(3) Gegenstand der Rechteeinräumung stellt die konkrete Aufnahme (Layout) und/oder die konkret zur Veröffentlichung vorgesehene Schnittvariante der Aufnahme (Motiv) dar. Unabhängig davon, ob ein Motiv mit dem Layout identisch ist oder von diesem abweicht, sind für jede Veröffentlichung gesonderte Nutzungsrechte zu erwerben und zu vergüten. Anrechnungen etwaiger Honorare, welche der Sprecher / die Sprecherin für die Erstellung der Aufnahme erhalten hat, finden nur nach ausdrücklicher vorherige Absprache zwischen den Vertragsparteien statt.
(4) Eine Nutzung der Inhalte ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Verfremdungen der Stimme bedürfen der ausdrücklich schriftlichen Einwilligung des Sprechers / der Sprecherin.
(5) Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Sprechers / der Sprecherin.
(6) Der Sprecher / die Sprecherin ist nach Veröffentlichung einer Produktion berechtigt, den Kunden sowie die konkrete Produktion in eigenen Medien (z.B. Website, Social Media) zu nennen, als Demomaterial zu verwenden und auf seine Beteiligung hinzuweisen. Der Sprecher / die Sprecherin ist berechtigt, die Produktion für diese Zwecke zu bearbeiten, insbesondere zu verkürzen.

6. Haftung des Sprechers / der Sprecherin

(1) Der Sprecher / die Sprecherin haften gegenüber dem Auftraggeber aus der Verletzung von Pflichten, welche keine wesentlichen Vertragspflichten sind, nur bei grob fahrlässigem Handeln oder bei Vorsatz. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. Insbesondere besteht keinerlei Haftung für höhere Gewalt (plötzliche Erkrankungen, Flugausfall, Verkehrsunfall, etc.) auf Seiten des Sprechers / der Sprecherin.
(2) Der Sprecher / die Sprecherin haften nicht für die Rechtsmäßigkeit der eingesprochenen Texte sowie deren Verwendung durch den Auftraggeber oder Dritte. Es ist alleine Aufgabe des Auftraggebers, die Rechtmäßigkeit der eingesprochenen Inhalte sowie der Verwertung sicherzustellen. Der Auftraggeber hält den Sprecher / die Sprecherin von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Prüfpflichten gegenüber dem Sprecher / der Sprecherin geltend gemacht werden.
(3) Der Sprecher / die Sprecherin hat für die ordnungsgemäße Aussprache nach allgemein gebräuchlichen Phonetik-Regeln Sorge zu tragen und Eigen- oder Markennamen des Auftraggebers nach dessen spezifischen und zum Zeitpunkt der Produktion vorliegenden Vorgaben auszusprechen.
(4) Der Sprecher / die Sprecherin haften nicht für darüberhinausgehende Vorstellungen des Auftraggebers, sofern diese nicht spätestens bei der Produktion klar mitgeteilt und von dem Sprecher / der Sprecherin akzeptiert wurden.

7. Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Die Vertragsparteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von den Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

8. Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Sprecher / der Sprecherin und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Sprechers / der Sprecherin. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Der Sprecher / die Sprecherin ist berechtigt, den Auftraggeber auch an einem anderen gegebenen gesetzlichen Gerichtsstand zu belangen. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

© Anni Sultany & Verband Deutscher Sprecher:innen (VDS)

Stand: 15.07.2025

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner